Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Durchführung von Feuerwerken

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Durchführung von Feuerwerken durch:

 

Sandra Schröder

Himmels-Zauber Fireworks

Maxim-Gorki-Str. 11

15831 Mahlow

 

 

1. Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Angebote und Leistungen von Himmels-Zauber Fireworks Sandra Schröder. Alle Abweichungen von den AGB bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Mit der Übersendung der unterschriebenen Auftragsbestätigung zur Durchführung eines Feuerwerks treten diese AGB, in Kraft. Alle aufgeführten Punkte der AGB gelten für alle Mitarbeiter von Himmels-Zauber Fireworks Sandra Schröder und den Auftraggeber.

 

 

2. Auftragserteilung

Beratungen und Vorgespräche, sowie die Ortsbesichtigung des Abbrennplatzes, erfolgen bis zur Ausfertigung eines schriftlichen Angebotes kostenlos. Über die Notwendigkeit einer Ortsbesichtigung entscheidet der Auftragnehmer. Mit der Unterzeichnung des Angebotes erklärt sich der Auftraggeber mit den ABG einverstanden.

Erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers, ist der Auftrag angenommen und der Dienstleistungsvertrag zustande gekommen. Die Auftragserteilung muss mindestens drei Wochen vor dem gewünschten Termin schriftlich erfolgen. Desweiteren ist der Vertrag erst bindend, wenn die behördliche Genehmigung der für den Abbrennplatz zuständigen Behörden vorliegt. Änderungen des Auftrages sind ohne die schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers – Himmels-Zauber Fireworks Sandra Schröder – nicht möglich.

 

 

3. Rechtliche Vorrausetzungen

Vor Beginn der Durchführung eines Feuerwerkes müssen alle erforderlichen Zustimmungserklärungen Dritter vorliegen, insbesondere die schriftliche Genehmigung des Grundstückbesitzers. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Himmels-Zauber Fireworks Sandra Schröder von eventuellen Ansprüchen des Grundstückeigentümers wegen etwaiger Beeinträchtigungen des Grundstückes freizustellen ist. Auf Wunsch des Auftraggebers kann Himmels-Zauber Fireworks Sandra Schröder die Einholung der Zustimmung des Grundstückseigentümers kostenpflichtig übernehmen.

Die ordnungsrechtliche Abwicklung bezüglich eines Feuerwerks Klasse IV, übernimmt Himmels-Zauber Fireworks Sandra Schröder. Die entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber. Die schriftliche Genehmigung für die Durchführung eines Feuerwerks der Klasse II gem. jeweils geltendem Sprengstoffgesetz, Landesimmissionsschutzgesetz, sowie den Unfallverhütungsvorschriften wird ebenfalls durch Himmels-Zauber Fireworks Sandra Schröder eingeholt. Der Auftraggeber ist für diesen Fall verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche für die Erteilung dieser Genehmigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Stellt der Veranstalter diese Unterlagen dafür nicht oder nicht zeitgerecht zur Verfügung, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Alle bis dahin dem Auftragnehmer entstandenen Auslagen sind in diesem Fall vom Veranstalter zu tragen. Auf Wunsch kann diese Dienstleistung kostenpflichtig durch den Auftragnehmer übernommen werden.

 

 

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer eine ungehinderte Zufahrt zum Abbrennplatz. Der Abbrennplatz wird bis zur Freigabe durch den verantwortlichen Pyrotechniker der Firma Himmels-Zauber Fireworks Sandra Schröder zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber sichert den Abbrennplatz gegen das Betreten Unbefugter. Nach vorheriger Rücksprache und schriftlicher Vereinbarung kann dies auch durch den Auftragnehmer erfolgen. Der Auftraggeber hat den Sicherheitsanordnungen des verantwortlichen Pyrotechnikers Folge zu leisten, anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Alle notwendigen Auslagen und Ausfälle sind in diesem Falle vom Auftraggeber zu tragen.

Alle Kosten, die durch die Durchführung von behördlichen Auflagen entstehen, die nicht feuerwerkstechnischer Natur sind, hat der Auftraggeber zu tragen. Die Feinreinigung des Abbrennplatzes obliegt dem Auftraggeber.

 

 

5. Pflichten von Himmels-Zauber Fireworks Sandra Schröder

Himmels-Zauber Fireworks Sandra Schröder verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Und entscheidet nach Ermessen über Art und Umfang aller zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag gewissenhaft und pünktlich durchzuführen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Vertrag ausgearbeiteten Details des Feuerwerks so genau wie möglich umzusetzen und behält sich vor, Effekte und Effektfolgen des Feuerwerks zu ändern. Dies erfolgt, wenn äußere Umstände, wie z.B. Trockenheit, Regen, hohe Windgeschwindigkeiten, Lieferengpässe von Herstellern, gesetzliche Regelungen, Sicherheitsrisiken, etc. dies erforderlich machen. Entsprechende Änderungen dürfen auch kurzfristig und ohne Einverständniserklärung des Auftraggebers vorgenommen werden. Himmels-Zauber Fireworks Sandra Schröder verpflichtet sich, die Reste der Feuerwerkskörper fachgerecht auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu entsorgen. Eine Grobreinigung des Abbrennplatzes erfolgt durch den Auftragnehmer. Der Platz wird besenrein übergeben, wobei unkritische Kleinteile und Papier- und Tonreste zurückbleiben können.

Nicht durch Himmels-Zauber Fireworks Sandra Schröder vertretbare Gründe, welche dem Abbrand des Feuerwerks entgegenstehen, z.B. höhere Gewalt, fehlende behördliche Genehmigungen bzw. behördliche Auflagen, Vorliegen von Sicherheitsrisiken, witterungsbedingte Einflüsse etc. führen zu keinen Rechtsansprüchen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt grundsätzlich keine Haftung für mittelbare Schäden, die durch den Abbrand des Feuerwerks entstanden sind, sowie solche Schäden, welche sich in Folge des normalen Ablaufes des Feuerwerkes ereignen. Diese möglichen mittelbaren Schäden Dritter sind vom Auftraggeber ggf. durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzudecken. Jede Meldung / Angabe von Schäden muss zeitnah zur Veranstaltung und im Beisein von Zeugen des Unfalls erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Dasselbe gilt für Beschwerden – diese müssen dem durchführenden Pyrotechniker vorgehalten werden.

 

 

6. Preise und Zahlungsmodalitäten

Nach Vertragsschluss leistet der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes. Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält und mit E-Mail verschickt wird, auf das dort angegebene Konto zu überweisen. Der Kunde ist verpflichtet innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung den ausgewiesenen Betrag auf das auf der Rechnung angegebene Konto einzuzahlen oder zu überweisen. Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt erst nach Mahnung in Verzug.

 

Die Zahlung des Restbetrages leistet der Kunde bis spätestens 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf das angegebene Konto per Überweisung oder nach vorheriger Vereinbarung vor Beginn des Feuerwerkes in bar.

 

Das Entgelt umfasst alle Kosten für die Durchführung des Feuerwerks. Die Wahl der Zahlungsweise obliegt dem Auftragnehmer und wird im Auftrag schriftlich festgelegt. Bei Nichtbezahlung kann Himmels-Zauber Fireworks Sandra Schröder vom Vertrag zurückzutreten. Abweichende Zahlungsmodalitäten sind schriftlich von beiden Parteien zu fixieren.

 

 

7. Kündigung

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag jederzeit schriftlich zu kündigen. Dabei fallen je nach Zeitpunkt der Kündigung die bereits angefallenen Kosten Dritter (z. B. behördliche Gebühren) an und sind durch den Auftraggeber zu tragen.

Erfolgt die Kündigung am Tag der Feuerwerksveranstaltung, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer 50% der Auftragssumme zu zahlen.

 

 

8. Ausfälle

Kann das Feuerwerk wegen höherer Gewalt, witterungsbedingten Einflüssen, schwerer Krankheit, Tod oder Unfall nicht durchgeführt werden, sind an den Auftragnehmer ggf. entstandene Reisekosten wie im Vertrag berechnet zu erstatten.

Eine Absage der Veranstaltung aus den oben genannten Gründen steht beiden Vertragsparteien zu.

Im Krankheitsfalle des durchführenden Pyrotechnikers steht es dem Auftragnehmer zu, die Durchführung des Feuerwerks abzusagen. Himmels-Zauber Fireworks Sandra Schröder verpflichtet sich, sich um einen entsprechenden Ersatz zu bemühen, gibt in diesem Fall jedoch keine Durchführungsgarantie. Der Auftragnehmer erstattet in diesem Fall alle durch den Auftraggeber bereits geleisteten vertraglichen Entgelte.

 

Sollten die Punkte dieser AGB, sowie die schriftlich festgehaltenen Zusatzregelungen vom Auftraggeber nicht eingehalten werden, so steht dem Auftragnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Für diesen Fall ist Himmels-Zauber Fireworks Sandra Schröder nicht verpflichtet, bereits geleistete Entgelte zu erstatten, sämtliche entstandenen Kosten vom Auftragnehmer sind vom Auftraggeber zu erstatten. Himmels-Zauber Fireworks Sandra Schröder haftet nicht bei Untersagung des Feuerwerks bzw. Teilen des Feuerwerks durch die jeweils zuständige Behörde. Der durchführbare Teil des Feuerwerks wird in diesem Fall wie geplant abgebrannt und in Rechnung gestellt.

 

 

9. Schadenersatz/Gewährleistung

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln des Auftragnehmers verursacht wurde.

 

 

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
 

 

11. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Die Rechtsbeziehungen beider Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.

 

 

Stand: 24.05.2018

 

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